Hebammenbesuche und Arztbesuche auf Wunsch im Wechsel

Jede Schwangere hat grundsätzlich die freie Wahl ob sie die Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme und/oder einem Frauenarzt vornehmen lässt. Idealerweise erfolgt die Vorsorge im Wechsel, sodass die drei von den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen (9.-12. SSW, 19.-22. SSW, 29.-32. SSW) mit den ärztlichen Kontrollen zusammenfallen.
Mein Betreuungskonzept sieht Ganzheitlichkeit vor. Daher ist es mir ein großes Anliegen Schwangerenvorsorgen durchzuführen. Durch die Termine in der Schwangerschaft lernt man sich kennen und es kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden.
Generell bietet die Vorsorge durch eine Hebamme viel Zeit um auf Fragen, Ängste oder Beschwerden einzugehen.
Über die Bauchdecke der Mutter taste ich das Kind, stelle Lage und Größe des Kindes, sowie die Fruchtwassermenge fest und höre den kindlichen Herzschlag mit Hilfe eines Doptons und eines Pinard- Rohrs ab. Auch Kindsbewegungen sind eine wichtige Größe, um das Wohlbefinden des Kindes zu beurteilen. Des weiteren untersuche ich Blutdruck, Urin und Gewicht. Ich dokumentiere selbstverständlich alle Ergebnisse in Ihrem Mutterpass. Sollte ich eine Auffälligkeit bemerken, werde ich Sie zur weiteren Abklärung an Ihre/n betreuende/n Gynäkologen/in überweisen.
Des Weiteren berate ich Sie nicht nur zu wichtigen Themen wie Sport und Ernährung in der Schwangerschaft oder den ersten Anschaffungen für das Baby, sondern wir haben ausreichend Zeit, um Probleme und Beschwerden zu besprechen und ggf. mit natürlichen Behandlungsmethoden zu therapieren. 
Routinemäßige CTG-Kontrollen sind nach den Mutterschaftsrichtlinien bis zum errechneten Geburtstermin nicht vorgesehen.

Gut zu wissen:

  • Für Hebammen- und gynägologische Betreuung (Schwangerenvorsorgen) muss Sie Ihr Arbeitgeber freistellen (MuSchG §16).

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