Hebammenbesuche und Arztbesuche im Wechsel

Jede Schwangere hat grundsätzlich die freie Wahl ob sie die Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme und/oder einem Frauenarzt vornehmen lässt. Idealerweise erfolgt die Vorsorge im Wechsel, sodass die drei von den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen (9.-12. SSW, 19.-22. SSW, 29.-32. SSW) mit den ärztlichen Kontrollen zusammenfallen.
Mein Betreuungskonzept sieht Ganzheitlichkeit vor. Daher ist es mir ein großes Anliegen Schwangerenvorsorgen durchzuführen. Durch die Termine in der Schwangerschaft lernt man sich kennen und es kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Dadurch ist es mir möglich auch in der Wochenbettbetreuung Auffälligkeiten wie z.B. Wochenbettdepressionen frühzeitig zu erkennen.
Die Vorsorge findet bei Ihnen zu Hause statt.
Generell bietet die Vorsorge durch eine Hebamme viel Zeit um auf Fragen, Ängste oder Beschwerden einzugehen.
Über die Bauchdecke der Mutter taste ich das Kind, stelle Lage und Größe des Kindes, sowie die Fruchtwassermenge fest und höre den kindlichen Herzschlag mit Hilfe eines Doptons und eines Pinard- Rohrs ab. Auch Kindsbewegungen sind eine wichtige Größe, um das Wohlbefinden des Kindes zu beurteilen. Des weiteren untersuche ich Blutdruck, Urin und Gewicht. Bei Bedarf führe ich auch Blutentnahmen, Abstriche und vaginale Untersuchung durch. Ich dokumentiere selbstverständlich alle Ergebnisse in Ihrem Mutterpass. Sollte ich eine Auffälligkeit bemerken, werde ich Sie zur weiteren Abklärung an Ihre/n betreuende/n Gynäkologen/in überweisen.
Des Weiteren berate ich Sie nicht nur zu wichtigen Themen wie Sport und Ernährung in der Schwangerschaft oder den ersten Anschaffungen für das Baby, sondern wir haben ausreichend Zeit, um Probleme und Beschwerden zu besprechen und ggf. mit natürlichen Behandlungsmethoden zu therapieren. 
Routinemäßige CTG-Kontrollen sind nach den Mutterschaftsrichtlinien bis zum errechneten Geburtstermin nicht vorgesehen.

Reichlich Bewegung, eiweißreiche und gesunde Kost, viel trinken, erfüllte Sexualität, genügend Schlaf, Ausgeglichenheit / Wohlbefinden sind wichtig für Mutter und Kind. Lachen, Sonnenlicht und frische Luft stimulieren das Immunsystem. Lassen Sie es sich gut gehen!

Gut zu wissen:

  • Für Hebammen- und gynägologische Betreuung muss Sie Ihr Arbeitgeber freistellen (MuSchG §16).
  • „Wunsch-Ultraschall“ wegen kindlicher Gesundheitsbelastung ab 2021 gesetzlich untersagt.
    Die Anwendung von Ultraschall im Rahmen der Schwangerenbetreuung ist künftig nur noch bei Vorliegen einer medizinischen Indikation, nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung und nach Aufklärung und Einwilligung der Schwangeren (stellvertretend für ihr Kind) erlaubt. Was sich in Arzt- und Hebammenpraxen und auf dem freien Gesundheitsmarkt als Baby-TV, Baby-Viewing, oder Baby-Watching nach und nach etabliert hat und sogar von Krankenkassen zur Anwerbung von jungen Mitgliedern (Zuschuss für 3D/4D-Ultraschall) gefördert wurde, wird wegen der nachgewiesenen Belastungen für das Kind künftig per Gesetz untersagt.

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